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Vertragsverhältnis:
Bislang gab es drei mögliche Vertragsverhältnisse:
- Anstellung
- freie/r DienstnehmerIn (ohne Gewerbeschein)
- freiberufliche Tätigkeit mit Gewerbeschein
Aufgrund der Entscheidung der Sozialversicherung, hauptberufliche Trainingstätigkeiten im arbeitsmarktpolitischen Bereich als ECHTE DIENSTNEHMERiNNEN-Tätigkeit zu sehen, stellen immer mehr Institute die TrainerInnen als ArbeitnehmerInnen an.
Die meisten Bildungsinstitute, die im arbeitsmarktpolitischen Bereich tätig sind, unterliegen dem Kollektivvertrag der BABE (Berufsvereinigung der ArbeitnehmerInnen privater Bildungseinrichtungen).
Die wichtigsten Eckdaten in Kürze:
- Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt bis zu 38 Stunden.
- Die Einstufung von TrainerInnen erfolgt ab 01.05.2010 in Verwendungsbereich 4a.
- Spätestens nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit sind nach Vorlage der Unterlagen bis zu vier Jahre einschlägige Vordienstzeiten anzurechnen.
Eine freiberufliche Tätigkeit kann meist nur im individuellen Fall und bei einer anderen, nachgewiesenen Hauptberuflichkeit vereinbart werden.
Hier können Sie sich den aktuellen Kollektivvertrag der BABE downloaden:
Sorry - Zugriff auf den aktuellen Kollektivvertrag haben nur registrierte User. Wir würden uns freuen, auch Sie in Zukunft dazu zählen zu können!
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